Warum ist alles so kompliziert?
Das deutsche Pflegesystem ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert und hat ein hehres Ziel: Jedem Menschen eine würdevolle Pflege zu ermöglichen. Doch in der Praxis fühlen sich Familien oft wie in einem Labyrinth. Von Pflegegraden über Kombinationsleistungen bis hin zu Beratungsbesuchen – die Begriffe sind sperrig und die Regeln oft unklar.
Wir bei NaviCare Now glauben, dass jeder Mensch eine faire Chance auf gute Pflege verdient – egal wie viel Vorwissen er hat. Hier ist das System einfach erklärt.
Die drei Säulen der Pflegeleistungen
Wenn ein Pflegegrad (mindestens Grad 2) vorliegt, haben Sie im Wesentlichen drei Möglichkeiten, Leistungen zu beziehen:
1. Pflegegeld (Die Selbstorganisation)
Geld direkt für Sie, wenn Sie die Pflege selbst übernehmen. Es ist zur freien Verfügung und soll Ihre Bemühungen unterstützen.
2. Pflegesachleistung (Der Pflegedienst)
Die Pflegekasse bezahlt direkt den ambulanten Pflegedienst, der zu Ihnen nach Hause kommt. Die Beträge sind höher als beim Pflegegeld, aber Sie müssen einen zugelassenen Dienst beauftragen.
3. Kombinationsleistung (Der Mix)
Sie können beides mischen. Ein Teil des Budgets wird für den Pflegedienst genutzt, der Rest als anteiliges Pflegegeld an Sie ausgezahlt. Das ist oft die flexibelste Lösung für Familien.
Und was ist mit Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 bietet noch kein monatliches Pflegegeld, aber bereits wichtige Unterstützungen:
- Entlastungsbetrag (125 €): Für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
- Wohnraumanpassung (bis 4.000 €): Für den barrierefreien Umbau des Badezimmers oder Rampen.
- Pflegehilfsmittel (40 € monatlich): Für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.
- Kostenlose Pflegeberatung: Jeder hat ein Recht auf Beratung durch die Pflegekasse.
NaviCare Now: Ihr Kompass
Wir haben NaviCare Now gebaut, um Ihnen genau diese Orientierung zu geben:
- Sprachübersetzer: Wir machen aus Paragraphen klare Anleitungen.
- Budgetrechner: Damit Sie wissen, welche Kombinationsmöglichkeit für Sie finanziell am sinnvollsten ist.
- Erinnerungen: Wir erinnern Sie an die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche (§ 37.3), damit Ihr Pflegegeld nicht gekürzt wird.
Fazit: Das System ist zwar komplex, aber es hält viele Hilfen bereit. Man muss nur wissen, wo man suchen muss.
